Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://engelhardt-breit.de veröffentlichte Website der Engelhardt Breit und Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft.

Die Engelhardt Breit und Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Im Rahmen einer vereinfachten Überprüfung wurde festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Engelhardt Breit und Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft arbeitet mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich.

  • PDF-Dokumente

    Einige der downloadbaren .pdf sind nicht barrierefrei. Dies kann insbesondere ältere Dokumente betreffen, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt.

  • Bilder

    Alternativtexte von Bildern fehlen manchmal oder sind nicht mit den notwendigen Informationen hinterlegt. Sobald das Bundesarchiv Kenntnis hierüber erlangt, wird dies redaktionell behoben.

  • Videos/Audios

    Video- und Audioinhalte benötigen geeignete, vollständige Untertitel und teilweise Audiodeskriptionen, um ihre Informationen alternativ zugänglich bereitzustellen. Diese fehlen teilweise.

  • Transkripte

    Transkripte für Digitalisate fehlen zum Teil. Wir arbeiten daran und pflegen fortwährend neue Transkripte ein.

  • Tastaturbedienbarkeit und Tastaturfokus

    Icons sind teils nur über TAB ansteuerbar, aber nicht über ENTER, bzw. LEER. Einige Elemente der Hauptnavigation erhalten keinen Tastaturfokus. Der Fokus in der Tagesübersicht für Veranstaltungen ist nur kurz sichtbar, auf großen Bildern kaum, in interaktiven Elementen gar nicht.

  • Formulare

    Die Formularfelder für die Nutzerdaten sind nicht immer mit dem autocomplete-Attribut ausgezeichnet.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31. Dezember 2025 erstellt und zuletzt am 31. Dezember 2025 aktualisiert.

Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seiten auffallen, senden Sie uns bitte an info@engelhardt-breit.de einen entsprechenden Hinweis.

Schlichtungsverfahren

Die Engelhardt Breit und Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft ist bemüht, auf diesem Webangebot die Anforderungen der Barrierefreiheit zu erfüllen. Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen, können Sie sich an die oben genannte Kontaktadresse wenden. Im Falle von Beschwerden über die Nichterfüllung der Anforderungen der Barrierefreiheit besteht zudem die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der „Stiftung Zugang für alle“ zu beantragen. Die „Stiftung Zugang für alle“ ist eine von der Bundesregierung eingerichtete und beauftragte Stelle zur Schlichtung bei Streitigkeiten über die Barrierefreiheit von Webangeboten. Weitere Informationen finden Sie unter www.zugang-fuer-alle.de.